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   VGH Bayern, 02.02.2012 - 6 ZB 11.1615   

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https://dejure.org/2012,24193
VGH Bayern, 02.02.2012 - 6 ZB 11.1615 (https://dejure.org/2012,24193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2012 - 6 ZB 11.1615 (https://dejure.org/2012,24193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 6 ZB 11.1615 (https://dejure.org/2012,24193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; amtsärztliches Gutachten; Aufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07

    Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 6 ZB 11.1615
    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG vom 28.8.2007 Az. 9 B 15.07 RdNr. 13 m.w.N.).

    Er kann allenfalls als Beweisanregung an das Gericht betrachtet werden, den Sachverhalt gemäß § 86 Abs. 1 VwGO von Amts wegen zu erforschen (BVerwG vom 28.8.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 6 ZB 11.1615
    Auf die früheren amtsärztlichen Gutachten, die noch von teilweiser oder vorübergehender Dienstunfähigkeit ausgegangen waren, kommt es nicht an, weil der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (hier Widerspruchsbescheid vom 28.4.2010) maßgeblich ist (BVerwG vom 16.10.1997 BVerwGE 105, 267/269) und zu diesem Zeitpunkt das aktuelle Gutachten vom 1. Dezember 2009 zu dem Ergebnis einer dauerhaften vollständigen Dienstunfähigkeit gekommen ist.
  • BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09

    Streitwert, Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand; Zeitpunkt der Versetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 6 ZB 11.1615
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47, § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG (vgl. BVerwG vom 30.7.2009 NVwZ-RR 2009, 823 ff.).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 6 ZB 11.1615
    Zu Recht hat es ihm einen besonderen Beweiswert zugesprochen (vgl. § 48 BBG); denn der Amtsarzt kann einerseits aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung und andererseits aus der Kenntnis einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der Frage der zu untersuchenden Dienstunfähigkeit in Beziehung setzen (vgl. BVerwG vom 11.10.2006 Az. 1 D 10.05 NVwZ-RR 2008, 190/191).
  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07

    Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2012 - 6 ZB 11.1615
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., z.B. BVerwG vom 20.9.2007 Az. 4 B 38.07 RdNr. 3).
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.2773

    Bundesbeamtenrecht; Sonderurlaub; Auswärtige ärztliche Behandlung; Notwendige

    Einem amtsärztlichen Gutachten kommt ein besonderer Beweiswert zu (vgl. § 48 BBG); denn der Amtsarzt kann einerseits aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung und andererseits aus der Kenntnis einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund bewerten (u.a. BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 6 ZB 11.1615 - juris Rn. 4).

    Soweit der Kläger auf die im Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 10. November 2014 enthaltenen Anträge verweist, ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nur um Beweisanregungen handelt, die die Folgen des § 86 Abs. 2 VwGO nicht auszulösen vermögen (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v 2.2.2012 - 6 ZB 11.1615 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 6 ZB 11.2419

    Bundesbeamter; Deutsche Bahn AG; dienstliche Beurteilung

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 6 ZB 11.1615 - juris m.w.N).
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.2776

    Bundesbeamtenrecht; Physiotherapie; Kernzeit; Gleitzeit, Arbeitszeitgutschrift;

    Bloße Beweisanregungen in Schriftsätzen vermögen die Folgen des § 86 Abs. 2 VwGO nicht auszulösen (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v 2.2.2012 - 6 ZB 11.1615 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 08.09.2014 - 6 ZB 14.668

    Bundesbeamtenrecht; Weisung; dienstliche Anordnung; Polizeivollzugsdienst;

    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (u.a. BVerwG, B.v. 14.5.2013 - 2 B 15.12 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 6 ZB 11.1615 - juris Rn. 4) hat das Verwaltungsgericht den polizeiärztlichen Gutachten höheres Gewicht beigemessen als der privatärztlichen Stellungnahme des den Kläger behandelnden Facharztes für Orthopädie/Chirotherapie und Sportmedizin Doktor G. vom 2. Mai 2011, nach dessen Auffassung der Kläger "körperlichen Auseinandersetzungen" gewachsen sei.
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